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   BPatG, 24.06.2014 - 3 Ni 60/06   

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BPatG, 24.06.2014 - 3 Ni 60/06 (https://dejure.org/2014,21319)
BPatG, Entscheidung vom 24.06.2014 - 3 Ni 60/06 (https://dejure.org/2014,21319)
BPatG, Entscheidung vom 24. Juni 2014 - 3 Ni 60/06 (https://dejure.org/2014,21319)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 8 Abs 4 EWGRL 414/91, Art 3 Abs 1 Buchst b EGV 1610/96
    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Wirkstoff Clothianidin (ergänzendes Schutzzertifikat)" - zur Schutzfähigkeit - die für einen Zeitraum von 120 Tagen erteilte Zulassung der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft stellt eine Notgenehmigung dar

  • rewis.io

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Wirkstoff Clothianidin (ergänzendes Schutzzertifikat)" - zur Schutzfähigkeit - die für einen Zeitraum von 120 Tagen erteilte Zulassung der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft stellt eine Notgenehmigung dar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 17.10.2013 - C-210/12

    Sumitomo Chemical - Patentrecht - Pflanzenschutzmittel - Ergänzendes

    Auszug aus BPatG, 24.06.2014 - 3 Ni 60/06
    Der EuGH hat das Vorabentscheidungsersuchen in vorliegender Sache (C-477/12) bis nach der Urteilsverkündung in der Rechtssache C-210/12 ausgesetzt.

    Nach dem Urteil vom 17. Oktober 2013 in der Rechtssache C-210/12, wonach die Erteilung eines ergänzenden Schutzzertifikats für Pflanzenschutzmittel auf der Grundlage einer Genehmigung gemäß Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/414/EWG nicht zulässig ist, und Rücknahme des Vorabentscheidungsersuchens in vorliegender Sache haben sowohl die Klägerin als auch die Beklagte ihre Anregungen, ein weiteres Vorabentscheidungsersuchen mit weiteren Fragen an den EuGH zu richten, nicht mehr aufrechterhalten.

    Mit Urteil vom 17. Oktober 2013 hat der Gerichtshof in der Rechtssache C-210/12 wie folgt entschieden:.

    Nach der Entscheidung des EuGH (C-210/12) ist Art. 3 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 1610/96 somit dahin auszulegen, dass er der Erteilung eines ergänzenden Schutzzertifikats für ein Pflanzenschutzmittel entgegensteht, für das auf der Grundlage von Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/414/EWG eine Notgenehmigung für das Inverkehrbringen erteilt wurde.

    So verlangt Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie von den Mitgliedsstaaten nicht, dass sie vor Erteilung einer solchen Notgenehmigung eine wissenschaftliche Prüfung der Risiken durchführen, und begrenzt die Verwendung dieser Notgenehmigung auf "besondere Umstände", unter denen die Erteilung für eine Dauer von höchstens 120 Tagen "aufgrund einer unvorhersehbaren Gefahr" notwendig ist, die mit anderen Mitteln nicht eingedämmt werden kann (vgl. EuGH C-210/12 Rdn. 35, 36).

    Die in vorliegender Sache für das Pflanzenschutzmittel "Poncho Pro" mit dem Wirkstoff Clothianidin gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des Gesetzes zum Schutz der Kulturpflanzen (PflSchG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 14. Mai 1998 bzw. Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/414/EWG für einen Zeitraum von 120 Tagen erteilte Zulassung AP 40-54-01 der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft stellt nach dem Urteil C-210/12 des Europäischen Gerichtshofs nicht eine Genehmigung im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 1610/96 dar.

    Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs C-210/12, das in der Vorlagesache des Bundespatentgerichts 15 W (pat) 24/06 vom 23. Februar 2012 betreffend die Schutzzertifikatsanmeldung 12 2004 000 021.0 ergangen ist, befasst sich mit dem Antrag der S... Co. Ltd. auf Erteilung eines Schutzzertifikats für den Wirkstoff Clothianidin.

    Damit nehmen sowohl das hier streitige Schutzzertifikat der B... als auch das für ein anderes Grundpatent beantragte Schutzzertifikat der S... (vgl. EuGH C 210/12 bzw. BPatG 15 W (pat) 24/06) dieselbe Notgenehmigung in Anspruch und stützen sich beide auf dieselbe vorläufige britische Genehmigung als die erste Genehmigung im europäischen Wirtschaftsraum, was entsprechend der Schutzzertifikatsverordnung möglich ist.

  • BPatG, 23.02.2012 - 15 W (pat) 24/06

    Patentbeschwerdeverfahren - "Clothianidin" - Vorabentscheidungsersuchen an den

    Auszug aus BPatG, 24.06.2014 - 3 Ni 60/06
    Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs C-210/12, das in der Vorlagesache des Bundespatentgerichts 15 W (pat) 24/06 vom 23. Februar 2012 betreffend die Schutzzertifikatsanmeldung 12 2004 000 021.0 ergangen ist, befasst sich mit dem Antrag der S... Co. Ltd. auf Erteilung eines Schutzzertifikats für den Wirkstoff Clothianidin.

    Damit nehmen sowohl das hier streitige Schutzzertifikat der B... als auch das für ein anderes Grundpatent beantragte Schutzzertifikat der S... (vgl. EuGH C 210/12 bzw. BPatG 15 W (pat) 24/06) dieselbe Notgenehmigung in Anspruch und stützen sich beide auf dieselbe vorläufige britische Genehmigung als die erste Genehmigung im europäischen Wirtschaftsraum, was entsprechend der Schutzzertifikatsverordnung möglich ist.

  • EuGH, 11.11.2010 - C-229/09

    Hogan Lovells International - Patentrecht - Pflanzenschutzmittel - Verordnung

    Auszug aus BPatG, 24.06.2014 - 3 Ni 60/06
    Denn wie der EuGH in seinem Urteil C-229/09 vom 11. November 2011 festgestellt habe, seien solche vorläufige befristete Genehmigungen jedenfalls geeignete Genehmigungen i. S. v. Art. 3 Abs. 1 Buchstabe b VO 1610/96.

    In dem Urteil vom 11. November 2010, Aktenzeichen C-229/09 (GRUR 2011, 213), betreffend das vom Deutschen Patent- und Markenamt für das Pflanzenschutzmittel "Iodosulfuron sowie seine C 1 bis C 12 -Alkylester und Salze einschließlich Iodosulfuron-methyl-natriumsalz" erteilte Schutzzertifikat hatte der EuGH auf Vorlagefragen des Bundespatentgerichtsentschieden, dass Art. 3 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 1610/96 über die Schaffung eines ergänzenden Schutzzertifikats für Pflanzenschutzmittel in seiner Auslegung der Erteilung eines ergänzenden Schutzzertifikats für ein Pflanzenschutzmittel nicht entgegensteht, für das eine gültige Genehmigung nach Art. 8 Abs. 1 der Richtlinie 91/414/EWG des Rates vom 15. Juli 1991 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln in der durch die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Februar 2005 geänderten Fassung erteilt wurde.

  • EuGH, 17.01.2014 - C-477/12

    Hogan Lovells International - Streichung

    Auszug aus BPatG, 24.06.2014 - 3 Ni 60/06
    Der EuGH hat das Vorabentscheidungsersuchen in vorliegender Sache (C-477/12) bis nach der Urteilsverkündung in der Rechtssache C-210/12 ausgesetzt.
  • BPatG, 02.10.2014 - 15 W (pat) 51/05

    Erteilung eines Schutzzertifikats für Pflanzenschutzmittel als Patent mit der

    Mit Urteil vom 24. Juni 2014 (3 Ni 60/06) hat der 3. Senat des Bundespatentgerichts das o.g. - auf eine Notzulassung gestützte - ergänzende Schutzzertifikat DE 12 2004 000 010 für nichtig erklärt.
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